Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteilaller Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Vereinbarungen von Divitalund damit Grundlagen aller Verkäufe, Lieferungen, Nutzungsüberlassungen undLeistungen einschließlich Beratung, Auskünften, Montagen, Wartungen undInstandhaltungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oderLeistungen als angenommen und werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- oder Leistungsannahme durchden Kunden wirksam.Sie ergänzen die in mit Divital abgeschlossenen Verträgen enthaltenenRegelungen.
Alle Vertragsabschlüsse durch Divital mit
a) allen Kaufleuten im Sinne der §§ 1 ff. HGB, soweitder Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört,
und
b) juristischen Personen des öffentlichen Rechtsoder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen
sowie
c) mit anderen als in Abs. a) und b) genannten Kunden,insbesondere Nichtkaufleuten,erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gelten einzelne Regelungen nur für bestimmte oben unter a)bis c) bezeichnete Kunden, so ist dies im Folgenden besonders ausgewiesen.
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende AllgemeineGeschäftsbedingungen von in Ziff. 1.2 lit. a) und b) genannten Kundensind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen gelten diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt derjeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme durch den Kunden wirksam.
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für alle mit Divital abgeschlossenen Verträge die Bestimmungen der VOB,Teile A, B und C sowie die jeweils gültigen Regeln der Technik, soweit sie fürdie Sicherheit der Lieferungen und Leistungen in Betracht kommen und vereinbartwurden. Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand desVertrages sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingungen in der jeweilsgültigen Fassung. Für eine bestimmte Zusatzleistung können Ergänzungen und /oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Divital wirdden Kunden dann darüber informieren.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dienachfolgend aufgeführten Begriffe mit den jeweilsangegebenen Bedeutungen verwendet:
Kunden sind alle in Ziff. 1.2genannten Personen, mit denen wird Leistungsbeziehungen i. S. v. Ziff. 4.1 begründen.
Die Zentraleinheit und alle anderen Geräte und Komponenteninklusive der zugehörigen Software, ggfls. der SIM- Karte, die dem Kunden von Divital im Rahmen des gem. oben Ziff. 4.1 zustande gekommenen Vertragsverhältnisses überlassen werden.
Die vertraglich geregelten Leistungen, insbes. die Überlassung, der Zugang sowiedie Nutzung derFunktionalitäten der Divital - Anlage im vereinbarten Leistungsumfang.
Die zwischen dem Kunden und Divital vereinbarteVorgehensweise, die im Falle einer Alarmmeldung zu befolgen ist und eine Listeder vom Kunden benannten Ansprechpartner enthält, die von Divital im Falleeiner Alarmmeldung kontaktiert werden können. Dieses Dokument ist Bestandteildes Vertrags. Die Daten müssen vom Kunden geliefert werden.
Gemeint ist die dem jeweiligen Vertrag beigefügte Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzgesetze umfassen alle anwendbaren Datenschutzgesetze, -vorschriften und -auflagen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt aufdie Datenschutzgrundverordnung 2016/679 ("DSGVO") und alle anderenanwendbaren nationalen Gesetze, die für das Vertragsverhältnis gelten.
Die einmalige Vergütung, die der Kunde Divital gemäß diesemVertrag für die Planung, die Installation, die Einrichtung und den erstmaligenAnschluss der Anlage an die Notruf- und Serviceleitstelle für die Erbringungder Leistungen von Divital schuldet.
Eine Kardinalpflicht ist jede vertragliche Verpflichtungeiner Vertragspartei, deren Erfüllung Voraussetzung dafür ist, dieordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst zu ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei üblicherweise vertrauen darf.
Applikationen, die von Divital angeboten werden, und inVerbindung mit einem besonderen Vertragsverhältnis mit Divital vom Kundengenutzt werden können („Divital - App“).
Die von Divital mit eigenem Personal oder durchBeauftragung eines externen Dienstleisters eingerichtete Zentrale, die das vonder Divital - Anlage ausgesendete Signal empfängt und überwacht und von Divitalvertraglich geschuldete Veranlassungen vornimmt.
Die Räumlichkeit des Kunden, in der die Divital - Anlage gem. des maßgeblichen Vertragsverhältnisses installiert wurde.
Vertragspartei ist jedes an dem Vertragbeteiligte Rechtssubjekt (Kundeund Divital).
Das Datum,ab dem Divital die vertraglich vereinbarten laufenden Dienstleistungen erbringt.
Die Planungs-, Installations-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Überwachungsdienste, die dieDivital dem Kunden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung stellt.
Die monatliche Vergütung für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
Die Leistungen von Divital oder einer durchDivital beauftragten Personbezüglich der Planung, Lieferung, Montage, Einrichtung und Inbetriebnahme des Systems in den Räumlichkeiten des Kunden.
Divital DigitalInnovation GmbH mit Sitz Zollhof30, 40221 Düsseldorf (Handelsname: Divital).
Die Vereinbarung, gem. Ziff. 1.4 zwischen dem Kunden und Divital zustande kommt und auf deren Grundlage die Leistungen von Divital, insbes. derAlarmdienst (und ein oder mehrere mögliche Zusatzleistungen) gegenüber demKunden erbracht werden. Er umfasst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungeninklusive der Anhänge, die Besonderen Vertragsbedingungen und den Aktionsplan.
Die für die Wartung und Instandhaltung gem. dervertraglichen Regelungen erforderlichen Arbeiten zur Sicherstellung desordnungsgemäßen Betriebs der Divital - Anlage.
Die Internetseite von Divital: www.divital.care
Die von Divital erbrachte Leistung, die dem Kundenzusätzlich zur vertraglich vereinbarten Divital - Anlage zur Verfügung gestellt wird.
Die Gegenleistung des Kunden für die Leistungen von Divital in Geld.
Zweck des jeweiligen gem. Ziff. 1.4 zustande gekommenenVertrages ist die Erbringung von Leistungeni. V. m. der Überlassung der Divital - Anlage, von Anlagenkomponenten sowie vonPlanungs-, Einrichtungs-, Anschluss- und Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen für die Divital - Anlage sowiedie Erbringung den Anlagenbetriebund den Alarmdienst (konzipiert als Detektions-, Verifizierungs-, Benachrichtigungs- undReaktionsdienste) und Zusatzleistungen für den Kunden wie im Vertragbeschrieben.
Divital istberechtigt, die gem. Ziff. 1.4 vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Veränderung des Vertragszwecks einseitig zu ändern. Auf Ziffer 8.2 wird verwiesen.
Das Vorhandensein der Divital - Anlage ersetztin keiner Weise die Notwendigkeit physischer, technischer und organisatorischerSicherheitsmaßnahmen des Kunden in Bezug auf seine körperliche Unversehrtheit und Gesundheit sowie eines Versicherungsschutzes. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene physische,technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um seine körperlicheUnversehrtheit und Gesundheit zu schützen (z. B. Beauftragung eines ambulantenPflegedienstes, Sicherstellung ärztlicher Versorgung etc.).
Der Kunde erkennt an, dass der Vertrag mit Divital denEinsatz elektronischer Sicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken beinhaltet.In keiner Weise wird die Erhaltung der körperlichen Unversehrtheitgewährleistet und der gem. Ziff. 4.1 zustande gekommene Vertrag beinhaltet auchausdrücklich keinen Versicherungsschutz.
Divital behält sich das Recht vor, eine Bonitätsauskunft zum Kunden einzuholen (Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO). Dies erfolgt insbesondere aber nicht abschließend bei den inZiffern 4.3.1 und 4.3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genanntenWirtschaftsauskunfteien.
Vertragliche Beziehungen unterGeltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommenimmer dann zustande, wenn wir Leistungen gem. Ziff. 1.1 erbringen, gleichob diese aufgrund
- mündlicher oder schriftlicher Bestellung / Beauftragung
- Abschlusses einer schriftlichen Vereinbarung über die Leistungserbringung oder
- tatsächlichen Verhaltens (wie z. B. Entgegennahmeeiner Lieferung, eines Einbausetc.) erfolgen. Die Entgegennahme von Teilleistungen gilt als Annahme dervon uns angebotenen vertraglichen Gesamtleistung.
Der gem. § 4.1 zustande kommende Vertrag hat Vorrang vorKostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichenDokumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keinerechtlich verbindliche Vereinbarung dar. Werbliche Aussagen gleich welcher Artwerden nicht Vertragsbestandteil. Informationen und Angaben in Prospekten,Broschüren und Anwendungshinweisen dienen ausschließlich den informatorischenZwecken. Vorvertragliche Mitteilungen der Divital, insbesondere Angebote,Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, insoweit nichts anders ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Beratungen durch Personal der Divital oder die von ihrbeauftragten Personen erfolgen unverbindlich und begründen keine Ansprüche des Kunden.
Der Kunde willigt ein, dass Divital der SCHUFA Holding AG,Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon übermittelt Divital im Rahmen diesesVertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, dieDurchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oderbetrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe fDSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen vonDivital oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechteund Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Datenerfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten undverwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihrenVertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf.weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unteranderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. NähereInformationen zur Tätigkeitder SCHUFA könnendem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutzeingesehen werden.
Divital prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität desKunden. Dazu arbeitet Divital mit der örtlichen Creditreform – Gesellschaft(nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Divital die notwendigen Daten erhält.Im Auftrag von Creditreform werdendem Kunden bereitsvorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt:
Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Siebetreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Personen gespeichert werden. Auf dieserBasis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Divital als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein
Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auchfür die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung fürAdress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreformwerden insbesondere der Name, die Anschrift, dasGeburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Personzu erteilen. Der Anfragende muss sein berechtigtes Interesse an derKenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für dieVerarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO.
Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahregespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist,andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung einesSachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht.
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 eZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenaugelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1fDSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung,Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht aufAuskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oderunvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden,ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärungeinen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten.
Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, dieEinwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird dieRechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung des Kunden bis zu dem etwaigenWiderruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt.
Sollte der Kunde Einwendungen, Wünscheoder Beschwerden zum Datenschutz haben,kann er sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform wenden.Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen
Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat,stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und derenKunden.
Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird vonCreditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf.Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wertfür eigene Kreditentscheidungen.
Die Verarbeitung der gespeicherten Daten erfolgt auszwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, sofern siegegenüber den Interessen, Rechten und Freiheiten des Kunden regelmäßigüberwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung vonRechtsansprüchen.
Nur bei Gründen, die sich aus einer bei dem Kundenvorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, kann der Kunde der Verarbeitungseiner Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor,werden die Daten nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist dieCreditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss.Ansprechpartner des Kunden dort ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail:
Den Datenschutzbeauftragten kann der Kunden unter folgendenKontaktdaten erreichen: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter,Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.
Hat Divital eine Leistung aufgrund eines Kauf- oderWerkvertrages oder eines Geschäftsbesorgungsvertrages zu erbringen, so bestimmtsich der Leistungszeitpunkt gem. der im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen.Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungszeitpunkte für zu erbringendeLeistungen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern der Divital nicht imEinzelfall etwas anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.
Sind laufende Dienstleistungen Vertragsgegenstand, so wird,wenn nichts anderes geregelt wird, als Leistungszeitraum 2 (zwei) Jahre festvereinbart. Dieser Zeitraum verlängert sich automatisch jeweils um weitere 2 (zwei) Jahre, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 (drei)Monaten zum Ende des jeweiligen 2 - Jahres– Zeitraums in Textform gekündigtwird.
Während dieser fest vereinbarten Vertragsdauern ist dieordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Divital hat die Leistung ab dem vertraglich vereinbarten Leistungszeitpunkt zu erbringen.
Ist ein Vertrag über die Erbringung von laufendenDienstleistungen oder die Besorgung von Geschäften für den Kundenunbefristet abgeschlossen, so kann er von jeder Partei in Textformunter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Monatesendegekündigt werden.
Eine Kündigung vor Leistungsbeginn ist ausgeschlossen.
Gleichfalls ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn derVertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen ist; es gilt dann dieRegelung gem. oben Ziff. 5.2.
Das Recht beider Parteien,den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichenBestimmungen zu kündigen, bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund, der Divitalzur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde gegen eine wesentlichevertragliche Verpflichtung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30(dreißig) Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben hat,
b) der begründete Verdacht besteht,dass der Kunde die Anlage und / oderdie vertraglichen Leistungen vertragswidrig benutzt hat,
c) aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in einem Zeitraumvon 3 (drei) aufeinander folgenden Kalendermonaten 5 (fünf) oder mehrFehlalarme bei der Notruf- und Serviceleitstelle eingegangen sind,
d) der Kunde mit der Zahlung vonlaufenden Vergütungen in Verzug ist, deren Höhe des zweifachen Betrages derlaufenden Servicevergütungen entspricht und diese nicht innerhalb von 30(dreißig) Tagen nach Erhalt einerentsprechenden Mahnung bezahlt hat,
e) der Kunde mit der Zahlung derEinrichtungs- und Anschlussgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist und nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mahnungbezahlt hat,
f) der Kunde Adressat einerbehördlichen Maßnahme ist, die seine Geschäftstätigkeit vorübergehend oderdauerhaft wesentlich beeinträchtigt oder beendet,
g) der Kunde eine Globalzession zugunsten seiner Gläubigervornimmt, seinen Betrieb einstellt oder eine freiwillige Abtretung oderÜbertragung seines im Wesentlichen gesamten Vermögens vornimmt,
h) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird, unter Vorlage eines Nachweises über dieInsolvenzeröffnung.
i) die Erfüllung der Verpflichtungendes Kunden aus diesem Vertrag aus irgendeinem Grund, einschließlich einesEreignisses höherer Gewalt gemäß Ziff. 15 dieser AGB, für mehr als 60 (sechzig) Tage ausgesetzt oder beschränktwird,
j) es für Divital unmöglich oderunzumutbar schwierig ist, vereinbarten Leistungen zu erbringen, weil der KundeDivital falsche Informationen zur Verfügung gestellt hat,
oder
k) der Kunde die angemessenenAnweisungen von Divital bezüglich der Installation und Nutzung der Anlage undder vertraglichen Leistungen nicht befolgt und dies die Leistungserbringungdurch Divital unmöglich oder unzumutbar schwierig macht,
l) der Kunde gegenüber Divitalvorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angabenüber seine persönlichen oder geschäftlichen Daten macht.
Zusätzlich gelten die anderen in diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen vorgesehenen Kündigungsrechte aus wichtigem Grund.
Eine Teilkündigung des Vertrags durch den Kundenist ausgeschlossen. Divitalist bereit,
eine teilweise Vertragsaufhebung zu verhandeln. DieVertragsparteien vereinbaren zwecks Vermeidung von Streitigkeiten, dass derDivital entstehende Schaden durch Zahlung des Kunden in Höhe von 25 % derVergütung der von Divital nicht mehr zu erbringenden Leistungen pauschaliertabgegolten ist. Dieser Betrag ist gegen Rechnungstellung mitUmsatzsteuerausweis vom Kundensofort zahlbar. Im Falle einer Vertragsaufhebung wird Divitaldie von ihr in das Objekt eingebrachte Anlageentfernen. Es gilt die Regelung in Ziff. 5.8.
Divital ist auch berechtigt, aus den in Ziff. 5.3.2 genannten Gründenvon dem Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde hat die Kündigungs- oder die Rücktrittserklärung in Textform zu übermitteln.Hierfür stehen die folgenden Adressen zur Verfügung:
Digital Vital Innovation GmbH, Zollhof 30, 40221 DüsseldorfeMail: info@divital.care
Die Kündigung bzw. der Rücktrittführt zur Beendigung der Leistungspflichten und -rechte bzgl. der Vertragsdurchführung nach demZeitpunkt, zu dem die Kündigung bzw. der Rücktritt wirksam wird.
Die Kündigung bzw. der Rücktrittentbindet den Kundennicht von der Pflicht zur Zahlung aller abgerechneten oder noch nichtabgerechneten und von ihm noch geschuldeten und unbezahlten Leistungen, die von Divitalzur Durchführung des Vertrages erbrachthat. Gleiches gilt für dieKosten der Deinstallation der Divital - Anlage.
Im Fall des Rücktritts gem. Ziff. 5.3.2 verzichtet der Kunde hiermitauf die Rückgewähr dessen, was er bereits an Divital geleistet hat.
Im Falle der Kündigung werden die Divital - Leistungen zumKündigungszeitpunkt eingestellt und die Anlagewird insoweit deinstalliert, als sie im Eigentum von Divital steht. Von Divital ist dabei nichtgeschuldet die etwaigeHerstellung des Objektsin den Zustand vor Installation. Für Schäden am Objekt, die imZuge und in Folge des von Auftraggebergewünschten Rückbaus entstehen, haftet Divitalnicht. Der Kunde wird an dem Rückbauauf seine Kostenso mitwirken, dass Divitalihren hiermit übernommenen Pflichten gem. ihrer Planung ohne Weiteresnachkommen kann. Divital kann auf ihr Recht zur Deinstallation und Wegnahmeganz oder teilweise verzichten und vom Kunden verlangen, dass dieser die imEigentum von Divital stehende Anlage gegen Zahlung einer von Divitalfestzusetzenden Entschädigung, die sich an dem Wert der Weiterverwendungsfähigkeitder im Objekt verbleibenden Anlage bzw. Anlagenteile für den Kunden zuorientieren hat, ganz oder teilweise übernimmt.
Entscheidet der Kunde nach der Kündigung aber vor derDeinstallation, dass er die vertraglichen Leistungen wieder in Anspruch nehmenmöchte, kann er Divital mit der Wiederaufschaltung gegen Zahlung der jeweilsgeltenden Servicegebühr beauftragen. Die Wiederaufschaltung der Alarmanlageerfolgt nach Zahlungseingang der
in Rechnung gestellten Servicegebühr. DieWiederaufschaltung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Wiederaufschaltung jeweilsgeltenden Vertragsbedingungen und Gebühren. Divital ist in diesem Falle berechtigt, auf Kosten des Kunden die Software der Anlage zu aktualisieren und erforderliche Komponenten zuinstallieren.
Im Falle des Fernabsatzes oder eines Vertragsschlussesaußerhalb der Verkaufsräume von Divital ("Fernabsatzgeschäft") hatder Kunde das Recht, sofern er ein Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ohne Angabe vonGründen den Vertrag zu widerrufen. Auf die dem Vertrag beigefügteWiderrufsbelehrung und das Widerrufsformular wird Bezug genommen.
Wenn der Kundediesen Vertrag widerruft, sind ihm alle Zahlungen, die Divital von ihm erhalten hat, einschließlich derLieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,dass er eine andere Art der Lieferung, als die von Divital angebotene,günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen14 (vierzehn)
Tagen ab dem Tagzurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf diesesVertrags bei Divital eingegangen ist. Für dieseRückzahlung verwendet Divitaldasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderesvereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelteberechnet.
Postanschrift: DigitalVital Innovation GmbH, Zollhof 30, 40221 Düsseldorf eMail: info@divital.care
Erfüllungsort für die Lieferung ist das Abgangslager oder -werk von Divital bzw. des von Divitalbeauftragten Herstellers oder Versenders. Versendet der Verkäufer die Ware aufVerlangen des Käufers an einen von diesem benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr - auchbei Lieferung "frachtfrei" - ab dem Zeitpunktauf den Käuferüber, zu dem Divital die Ware dem Spediteur übergibt.
Dievom Kunden geschuldeten Vergütungen sind im Vertrag geregelt. Alle Vergütungenund vom Kunden zu zahlenden Beträgeverstehen sich zzgl. der jeweilsgeltenden Umsatzsteuer.
Für die Anpassung von Vergütungen giltNachstehendes:
Handelt es sich um laufende Vergütungen / Gebühren, so istDivital während der Vertragslaufzeit berechtigt, eine Inflationsanpassung dermonatlichen Vergütungen und Gebühren gemäß dem öffentlichenVerbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte in Deutschland("VPI"; Gesamtindex) auf Basis 2020 = 100 (2020 ist das Basisjahr)vorzunehmen. Zur Anpassung wird der durchschnittliche öffentliche VPI der 12(zwölf) der Inflationsanpassung vorangehenden Monate verwendet. Eine Anpassungder Gebühren erfolgt nur für Verträge, diemindestens drei Monate vor demZeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung abgeschlossen worden sind.
Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Divital das Rechtvor, angesichts der kontinuierlichen Investitionen in die technologischeEntwicklung, des besseren Schutzes der Datensicherheit, der kontinuierlichenAktualisierung der in der Divital - Anlage enthaltenen Funktionalitäten und derErweiterung der Funktionen und Leistungen der Divital – Anlage für den Kunden sowie bei erheblichen Steigerungen deroperativen Kosten, die laufenden Vergütungen/ Gebühren stärkerals nach dem VPI zu erhöhen. Das gilt auch bei Änderungen der anwendbaren und dasVertragsverhältnis berührenden pflegeversicherungsrechtlichen Regelungen. Dieerhöhten Preise gelten für alle Artenvon zu erbringenden Leistungen.
Divital wird den Kunden über jede Änderung von Vergütungenmindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren.
Wenn Divital gemäß den Ziffern 6.2.1 und 6.2.3 einePreiserhöhung um mehr als 5 (fünf) Prozent über dem VPI durchführt, kann der Kunde den Vertragaus wichtigem Grund kündigenbzw. von diesem zurücktreten. Die Kündigung bzw. der Rücktritt mussunverzüglich nach Kenntnis der Preiserhöhung gegenüber Divital erklärtwerden. Die Kündigungmuss zum Ende
des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Kunde vonder Preiserhöhung Kenntnis erlangt hat, erklärt werden. Die Erklärung desRücktritts wird mit Zugang bei Divital wirksam.
Der Kunde hat alle von Divital in Rechnung gestelltenBeträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. Ist keinZahlungsdatum angegeben, so ist der in Rechnung gestellte Betrag sofort fälligund zahlbar. Der Kunde ist zum Skontoabzug nicht berechtigt.Gesetzliche Steuernund Abgaben wie auch Zölle hat stets der Kunde zu tragen. Erhöhen sich Steuer-und Abgabensätze sowie Zölle, so ist Divital berechtigt, diese Erhöhungendem Kunden weiterzubelasten
Die im Vertrag vereinbarten laufenden Vergütungen /Gebühren sind am Anfang eines jedenMonats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten5 (fünf) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an,dass hierdurch die SEPA - Lastschrift- Vorankündigung als durch Divital erteilt gilt.
Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschlussder Einrichtung und des Anschlusses der Anlage zu zahlen.
Bei Kaufgeschäften und bei Leistungen aufgrund vonWerkverträgen ist die vertragliche Vergütung binnen 2 (zwei) Wochen nachRechnungsdatum fällig und zahlbar.
Falls der Kunde und Divital eine Zahlung per Lastschriftvereinbart haben, wird der Kunde Divital eine Einzugsermächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträgeerteilen. Zu diesem Zweck wird dem Kunden ein SEPA - Basislastschriftmandat übergeben. Die Erteilung SEPA – Basislastschriftmandats istVoraussetzung für die Leistungserbringung durch Divital.
Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung.
Kommt der Kundemit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist der offenstehende Betragvom Kunden mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Zudem ist Divitalberechtigt, die Anbindung der Anlagean sein System unterbrechen, sprich:die Anlage außerBetrieb setzen, und denSystembetrieb einzustellen. Die Außerbetriebnahme lässt Zahlungspflichten nichtentfallen. Eine nach Zahlung des offenen Betrages vom Kunden oder einem Drittengewünschte Wiederinbetriebnahme der Anlageist vom Kunden mit einer vorauszuzahlenden Pauschale, die von Divital bezogenauf den zu erwartenden Aufwand imEinzelfall festgelegt wird, zu vergüten. Besteht der Zahlungsrückstand längerals 4 (vier) Wochen, so ist Divital berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. DieKündigung berührt nicht die Pflicht des Kunden, die vereinbarten Vergütungen zu zahlen. Die Vergütungen werdenmit Zugang der Kündigungbeim Kunden sofort in voller Höhe fällig. In Bezug auf die laufendenVergütungen wird vereinbart, dass der Kunde die vereinbarten laufenden Vergütungenfür einen Zeitraum von
24 (vierundzwanzig) Monaten nach Zugang der Kündigung beiDivital in einem Betrag abgezinst mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz gem. § 247 BGB, der zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gilt, zu zahlen hat.
Zudem kann Divital noch nicht erbrachte Leistungenzurückbehalten und zukünftig erst fällig werdende Zahlungen sofort fälligstellen und Zahlung verlangen.
Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr odereinen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt,akzeptiert er ausdrücklich, dass Divital sich zurGewährleistung der Datensicherheit dem von vertraglich gebundenenZahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem derFinanzierungdienstleistungen angeschlossen hat. Entscheidet sich der Kunde fürdie Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung derKartennummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlungdurch diese Zahlungsdienstleister gewährleistet und geschützt, da dieserAnbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Datenwerden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesenZahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die AllgemeineGeschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird dieseZahlungsmethoden nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbieterngarantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Divital speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit-oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mitDienstleistungsvergütungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprücherechtskräftig festgestellt, von Divital unbestritten oder anerkannt sind.Außerdem ist der Kunde zur Ausübungvon Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demgleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Divital bis zurvollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus derGeschäftsverbindung mit dem Kunden. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungenoder bei wesentlicher Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisseist der Kunde ohne Nachfristsetzung oderRücktrittserklärung auf Verlangen von Divitalverpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltswareunverzüglich auf seine Kosten gem. Weisung von Divital zurückzugeben.
Wird die Vorbehaltsware, evtl. nach Verarbeitung,Verbindung, Vermischung oder Vermengung, in das Grundstück eines Dritteneingebaut oder verliert der Verkäufer seine Eigentumsrechte an der Ware imZusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers (z.B. bei
Verbrauch zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen),so gehen die Forderungen aus dem entsprechenden Rechtsgeschäft in Höhe desRechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware sicherungshalber auf denVerkäufer über.
Ungeachtet vorstehender Abtretungen und desEinziehungsrechts von Divital ist der Kunde solange zur Einziehung derForderung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber Divital nachkommtoder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Kunde hat Divital die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen und ihm die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen.
Übersteigt der Wert der dem Verkäufer nach Vorstehendem gewährten und realisierbarenSicherheiten die Forderungen von Divital aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden insgesamt um mehr als 20 %, so istDivital auf Verlangen des Kunden insofern zur Rückübertragung verpflichtet.
Werden die Vorbehaltsware oder die dem Verkäufer nachVorstehendem gewährten Sicherheiten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritteroder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Kunde auf die Rechte des Verkäufers hinweisen und Divital unter Übergabeder für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglichunterrichten.
Die Leistungen, die Divital zu erbringen hat, werden in dem jeweiligen gem. Ziff. 4.1 zustandegekommenen Vertrag geregelt. Ergänzend gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zusätzlichenBedingungen für jede Leistungsart, wie in den Anlagen zu diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen festgelegt.
Da der technologische Fortschritt einen wesentlichenEinfluss auf die Steuerungs- und Kommunikationssysteme von Divital hat, bleibtDivital für die gesamte Vertragslaufzeit Eigentümer aller im Objekt des Kundeninstallierte Anlagen und technischen Anlagenkomponenten (z.B. Bewegungsmelder,Sensoren etc. nebst sämtlichen Zubehörs). Dies gilt nicht für Kaufgeschäfte.
Vor diesem Hintergrund kann Divital die Dienstleistungeneinseitig jederzeit verbessern, modifizieren, anpassen oder ändern, und zwarinsbesondere dann, wenn:
(a) eine Anpassung oder Änderungeines Gesetzes oder einer Vorschrift erfolgt, die für Divitaloder für die dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen gilt,
(b) Divital beschließt, dass die Dienstleistungen aus Gründen der Dienstleistungsqualität oder anderweitig zugunsten der Kundengeändert werden sollen oder dies nach vernünftiger Einschätzung derGesellschaft erforderlich ist,
(c) dies sicherheitstechnische,technische oder betriebliche Gründe als zweckmäßig erscheinen lassen,
oder
(d) die Änderungen oder Ergänzungen aus anderen Gründengeringfügig sind und den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 315 BGB bleibtunberührt.
Der Kunde kann Änderungen der vertraglich vereinbartenLeistungen verlangen. Die Änderungen müssen konkret bezeichnet werden, damitDivital die daraus resultierenden Leistungsänderungen und deren Auswirkungenbewerten kann.
Für Leistungsänderungen kann Divital eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Vor Beginn der Ausführungunterbreitet Divital dem Kunden ein Angebotin Textform über dieLeistungsänderungen und die Höhe der Vergütung und zeigt dem Kunden möglicheAuswirkungen auf den Terminplan und den Fertigstellungstermin an; beides istggfls. neu zu vereinbaren. Die Leistungszeit verlängert sich mindestens um dieZeit der Bearbeitung des Änderungswunsches des Kunden bis zur Beauftragung oder Ablehnung durch Divital.
Kommt keine Einigungüber die Erbringung der geänderten Leistungund die Vergütungsowie die sich daraus ergebenden terminlichen Auswirkungen nicht binnen1 (einer) Woche nach Unterbreitung des Angebots gem. Obigem zustande, istDivital berechtigt, die vom Kunden gewünschte Leistungsänderung zurückzuweisen.Der Kunde ist verpflichtet, Divital den Aufwand zu vergüten; dieser wird mit 15% der von Divital mitgeteilten Angebotssumme (Mehrpreis) pauschaliert. Divitalwird sodann die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen erbringen. Die Leistungszeitverlängert sich mindestens um die Zeit der Bearbeitung des Änderungswunschesdes Kunden bis zur Beauftragung oder Ablehnungdurch Divital.
Auf Ziff. 5.4 wird verwiesen.
Divital oder eine durch sie beauftragte Person oder Firmaplant und installiert die Divital - Anlage gem. des vertraglich geregeltenLeistungsumfangs. Die Installation beim Kunden erfolgt zu einem mit dem Kundenvorher vereinbarten Zeitpunkt. Divital versucht stets, den Kunden an der Installation des Systems zu beteiligen, um die bestmögliche
Systemfunktionalität zu erreichen. Alle Geräte sind für dieInstallation und den Betrieb in Innenräumen und in Bereichen vorgesehen, indenen die Temperatur nicht unter +5˚ C oder über +40 ˚ C liegt.
Nach der Installation unterschreiben Divital und der Kundeeine Installationsbestätigung (Abnahme). Die Installationsbestätigung hat dentatsächlichen Umfang der installierten technischen Komponenten und dererbrachten bzw. noch zu erbringendenLeistungen wiederzugeben. Die Installationsbestätigung hat zudem das Aktivierungsdatum zu enthalten. BeiAbweichungen zwischen Installationsbestätigung und dem Vertrag bezüglich desInstallations- und Leistungsumfanges hat die Installationsbestätigung denVorrang. Der Installations- und Leistungsumfang kann durch mehrereInstallationsbestätigungen vereinbartwerden, insbesondere wenn Installation der Ausrüstungin mehreren Schritten erfolgt.
Hierzu gilt Folgendes: Divital wird dem Kunden die Fertigstellung der Installation anzeigenund ihm einen Abnahmeterminbinnen Wochenfrist benennen. Erscheint der Kunde bzw. ein von ihmbevollmächtigter Vertreter zu diesem Abnahmetermin nicht, so benennt Divitaldem Kunden einen weiteren Abnahmetermin,der innerhalb einer Woche nach dem ersten Termin liegt. Erscheint der Kundeoder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter zu diesem Abnahmetermin wiederumnicht, so gilt die Abnahme durch den Kunden als erfolgt (Abnahmefiktion). DieKosten vergeblicher Abnahmeversuche trägt der Kunde.
Nach der Installation wird der Kunde von Divital oder diedurch eine von Divital beauftragte Person oder Firma in die Anlagenfunktioneneingewiesen und dem Kunden wird die Betriebsanleitung übergeben. Divital wirddem Kunden einen Termin für die Einweisung benennen. Erscheint der Kunde bzw. ein von ihm bevollmächtigter Vertreter zu diesem Termin nicht, so benennt Divital demKunden einen weiteren Termin. Erscheint der Kunde oder ein von ihmbevollmächtigter Vertreter zu diesem Termin wiederum nicht, so gilt dies alskundenseitiger Verzicht auf die Einweisung. Divital haftet nicht für die Folgen dieser unterbliebenen Mitwirkung des Kunden. Die Kostenvergeblicher Einweisungsversuche trägt der Kunde.
Divital wird einen Fernwartungsdienst verwenden, umRoutineinspektionen durchzuführen, Updates durchzuführen oder Komponenten zu entfernen, die fälschlicherweise große Mengenan Signalen senden, und die Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Divital kannregelmäßige Selbsttests durchführen, um sicherzustellen, dass das SystemInformationen an die Alarmzentrale übermitteln kann.
Der Kunde kann zu den Dienstleistungen, die er zum jeweiligen Zeitpunkt erhält, weiterevon Divital bereitgestellte Leistungen und Dienste bestellen, indem er sich andas Kundendienstteam wendet. Über den erweiterten Leistungsumfang wir einNachtrag zum jeweils geltenden Vertrag erstellt. Hierin werden auch die vomKunden zu entrichtenden Vergütungen geregelt.
Stellt Divital Dienstleistungen mittels einer mobilenApplikation zur Verfügung, so ist die Inanspruchnahme besonders zu vereinbaren.Seitens der Anbieter vonMobiltelefondiensten gelten für den Nutzer weitere Nutzungs- bzw. AllgemeineGeschäftsbedingungen. Bei der Übertragung der Daten vom Smartphone zur Divitalkönnen Kosten seitens des Mobilfunkanbietersverrechnet werden, die vom Kundenzu tragen sind. Die Divitalübernimmt keine Haftung fürdie Verbindung mit dem Smartphonedes Kunden, die unter Teilnahme vonanderen Dienstleistern hergestellt wird.
Ist Divital mit Erbringung von Dienstleistungen vertraglichbeauftragt, so wird die Divital - Anlage, wie in dem Vertrag vereinbart, vonDivital für den Kunden in Betrieb genommen.
Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen des Anlagenbetriebs ist die Divital - Anlage rund um die Uhr und über das gesamteJahr mittels einer Internetverbindung des Kunden und
/ oder über das GPRS - Netz mit der Notruf- und Serviceleitstelle von Divital verbunden.
Die Notruf- und Serviceleitstelle verwaltet und verarbeitetdie eingehenden Alarmmeldungen auf der Grundlage des vorhandenen Fachwissensund Erfahrung, den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den anerkanntenMethoden und Standards in dieser Branche.
Nur für den Fall, dass die Notruf-und Serviceleitstelle einen Alarm von der Alarmanlage erhält, kann Divital die Maßnahmen ergreifen, die vereinbart sind, einschließlich der Benachrichtigungdes ambulanten Pflegedienstes, von Angehörigen, der Polizei, der Feuerwehr nach Wahl vonDivital per Telefon, SMS und / oder eMail.
Divital verpflichtet sich, die eingehenden Alarmmeldungendurch telefonische Kontrollen, technische Überprüfungen u. ä. auf Fehlalarme zuüberprüfen, bevor der Alarm an die vorgenannten dritten Dienstleisterweitergegeben wird.
Bei dem Betrieb der Anlageist Divital von Dritten, demFunktionieren des lokalen Netzwerks, des Internets und des GPRS-Netzesabhängig. Der Kunde ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass Divital darauf keinen Einflusshat. Die Haftungfür die Fehlfunktion der Dienste von Divital, ausgenommen in Fällenvon Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, besteht nur innerhalb der nachstehendgenannten Grenzen.
Wenn die Alarmmeldung nach Einschätzung der Notruf- und Serviceleitstelle Maßnahmenvon Polizei, Rettungsdiensten u. ä. vor Ort erfordert, wird die Notruf-und Serviceleitstelle zusätzlich einen vom Kunden benannten Pflegedienst kontaktieren, derden Ort aufsucht, an dem die Anlage des Kunden installiert ist.
Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Kosten zuübernehmen, die in einem Alarmfall wegen desEinsatzes von Polizei,Feuerwehr, Rettungskräften, einesambulanten Pflegedienstes oder anderen Stellen, die zurHilfeleistung alarmiert werden, anfallen. Der Kunde hat gegenüber Divitalkeinen Ersatzanspruch hinsichtlich der ihm gegenüber erhobenen Kosten.
Sofern solche Kosten gegenüber Divital erhoben werden, hatder Kunde Divital von der Inanspruchnahme durch die genannten Drittenfreizustellen.
Sowohl der Freistellungsanspruch von Divital als auch derAusschluss eines Ersatzanspruches des Kunden gegen Divital gelten auch im Fallevon Fehl- oder Falschalarmen, sofern diese nicht zurechenbar in grobfahrlässiger Weise oder vorsätzlich durch einen Mitarbeiter von Divitalausgelöst worden sind oder auf einem von Divital zu vertretenden Mangel derAnlage beruhen.
Die Erbringung der Dienstleistungen beginnt gem.vertraglicher Vereinbarung nach der Installation der Anlage und dem Anschlussund der Aktivierung der Anlagenfunktionen in Anwesenheit eines anderenbeauftragten Vertreters von Divital.
Soweit ein Werk Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäßhergestellte Werk abzunehmen, es sei denn, dass aufgrund der Beschaffenheit desWerkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Offensichtliche Mängelhat der Kunde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen per Einschreiben an Divital zu melden. Über die Abnahmewird ein Protokoll erstellt, das der Kunde und der anwesende Vertreter von Divital unterzeichnen. Ziff. 8.3.2 gilt.
Divital ist je nach vertraglicher Regelung ausschließlichfür die folgende Leistungen verantwortlich:
(a) Planung der Anlage
(b) Installation der Anlage
(c) Systembetrieb
Divital ist nicht für Veranlassungen und Aktivitäten und deren Unterlassen von durch die Divital
- Alarmzentrale verständigten Dritten (Pflegedienst,Angehörige, Rettungsdienst etc.) verantwortlich. Die Verantwortung von Divitalendet mit der Übermittlung der in der Zentrale eingegangenen Informationen an die im Alarmplan bezeichneten Personen und / oder Stellen.
Divital erbringt die vertraglich vereinbartenDienstleistungen jeweils mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis und inÜbereinstimmung mit der Vereinbarung und den Informationen, die dem Kunden vorAbschluss der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden. Divitalist berechtigt, Tätigkeiten ganz oder teilweise durch Dritte ausführenzu lassen.
Divital kann nicht garantieren, dass die für denordnungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendigen Systemsignale durchgängig von den Servernder Divital empfangen werden, da die Telefon-/ Internetverbindung und die mobile Konnektivität aus den von der Divitalnicht zu vertretenden Gründennicht verfügbar oder beschränkt sein können. Der Betrieb der Anlage kann zeitweise zur Wartung, Fehlersuche oder Fehlerbehebungaußer Betrieb genommen werden. Divital wird dies nach Möglichkeit rechtzeitigbekannt geben.
Der Kunde bestätigt, dass die Anlage,die Divital in den Räumlichkeiten des Kunden installiert hat, diejenigen Moduleumfasst, die der Kunde nach gebührender Berücksichtigung seiner Anforderungen selbstgewählt hat. Der Kunde erkenntan und stimmt zu, dass die Haftungder Divital gemäß der in Ziffer 11 dargelegten Vereinbarungen beschränktist.
Falls ein Mangel oder ein Problemmit den Dienstleistungen vorliegt, hat der Kunde Divitalund
/ oder die von Divital eingeschaltete Person / Stelleunverzüglich zu informieren und Divital bemüht sich nach besten Kräften,etwaige Mängel an den Dienstleistungen so schnell wie möglich zu reparierenoder zu beheben.
Sofern der Mangel oder die Funktionsstörung in denDienstleistungen (i) durch Zugang oder Änderungen an der Anlage durch andere Personen als das autorisierte Personal vonDivital oder (ii) durch eineVerwendung Anlage und ihrerBestandteile, die nicht in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch steht,verursacht wird, hat der Kunde die Kosten für die Wiederholung der Dienstleistungen oder Behebung von Fehlfunktionen oder Mängeln an den Dienstleistungen zu übernehmen. Für Folgen derartigenVerhaltens des Kunden ist Divital nicht verantwortlich.
Darüber hinaus behältsich Divital das Recht vor, bei häufigerWiederholung von Fehlalarmen, Batteriedefekten oderfalschen Alarmmeldungen eine technische Untersuchung der Alarmanlage vor der weiterenErbringung von Dienstleistungen zu fordern bzw. durchzuführen.Eine häufige Wiederholung von Alarmen liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraumsvon 24 Stunden ein Fehlalarm mindestens zwei Mal oder innerhalb von 48 Stundenein Fehlalarm mindestens drei Malausgelöst worden ist. Die Kostendieser Dienstleistungen, insbesondere von Einsätzen vor Ort, hat der Kunde zutragen, sofern die genannten Funktionsstörungen nicht von Divital zu vertretensind.
Wenn der Kundedie Anlage missbraucht oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungendes Kunden in einem Zeitraumvon 6 (sechs) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten, 5 (fünf) oder mehrFehlalarme bei der Notruf- und Serviceleitstelle eingegangen sind, kann DivitalSchadensersatz und / oder die Erstattung von Kosten für Dienstleistungen, insbesondere von Einsätzen vor Ort, verlangen, die durch einensolchen Missbrauch bzw. ein solchesHandeln / Unterlassenverursacht wurden.
Durch die Abhilfemöglichkeiten des Kunden gemäß Obigem werdendie anderen gesetzlichen Rechte des Kunden nichtberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Durchführung des Vertragesso mitzuwirken, wie dies nachbilligem Ermessen erforderlich ist. Der Kundewird angemessene Anweisungen und Richtlinien von Divital befolgen, wie in den vorliegenden Vertragsbedingungen vereinbart.Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbartenFunktionsvoraussetzungen für den Betrieb der Anlage aufrechterhalten werden und wird Divital oder von Divitalbeauftragten Dritten die notwendigenInformationen für die Installation und den Betrieb zur Verfügung stellen(einschließlich der Benennung versteckter Versorgungsleitungen) und den Mitarbeitern von Divitaloder von Divital beauftragten Dritten zur Erreichung des Vertragszwecksauf Wunsch Zugang zum Objekt gewähren. Der Kunde stellt sicher,dass die Informationen im Aktionsplan jederzeitkorrekt und aktuell sind und er verpflichtet sich, Divital unverzüglich über jede Änderungvon Adresse oder der Kontaktdaten, die für dieVertragsdurchführung erforderlich sind, zu informieren.
Bei Kaufgeschäften hat der Kunde die vertragsgerechteLieferung entgegenzunehmen, Werkleistungen hat er abzunehmen. Es gelten dieRegelungen gem. oben Ziff. 8.3.2.
9.2.1 Internetverbindung
Der Kunde gewährleistet, dass seine Internetverbindung fürdie Erbringung der Dienstleistungen verfügbar ist, wenn dies für den Anlagenbetrieb und die Leistungserbringung durch Divitalerforderlich ist. Der Kunde muss die technischen und administrativen Bedingungen der Telekommunikationsanbieter erfüllen.Der Kunde hat Divital unverzüglich in Textform über alle Umstände zu informieren, die dasordnungsgemäße Funktionieren der Übertragung verhindern könnten (Wechsel desTelekommunikationsanbieters, Reparatur, Anpassung usw.). Der Kunde trägt diefür die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung notwendigenKosten.
Dem Kunden ist untersagt,die Divital - Anlage mit Lösungen oder AnwendungenDritter zu verbinden, es sei denn, Divital erklärt sich damit ausdrücklicheinverstanden. Die Kosten unddas Risiko der Anbindung hat derKunde zu tragen.
Hat Divital dem Kunden eine SIM - Karte für dieSignalübertragung von der Alarmanlagezur Notruf- und Serviceleitstelle zur Verfügung gestellt,ist der Kunde nicht berechtigt, diese SIM - Karte oder die zugehörige Nummer fürandere Zwecke zu verwenden.
Enthält die Anlage einen oder mehrere Rauchmelder, wird derKunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Divitaldie Verpflichtungen des Kunden im Bereich des Brandschutzes nicht überprüft. Die Installation von Rauchmeldern erfolgt daherunter der Verantwortung des Kunden hinsichtlich der Einhaltung der für ihnjeweils geltenden Vorschriften.
Um Divital die Planung der Anlage zu ermöglichen, hat der Kunde Divital oder den von Divitalbeauftragten Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen die Anlageinstalliert werden soll, zu gewähren und alle erbetenen Auskünfte vollständig und zutreffend zu erteilen.
Um Divital oder den von Divital beauftragten Dritten die Installation der Anlage zu ermöglichen,hat der Kunde auf seine Kosten
(a) diesen freien Zugang zu den Räumlichkeiten an dem vereinbarten Installationsdatum zugewähren;
(b) alle für die Einrichtung des Systems erforderlichen Zustimmungen von Dritten(z.B. unter anderem eventuellerforderlichen Zustimmung des Vermieters) einzuholen;
(c) am Ort der zu installierendenZentraleinheit eine nicht geschaltete, durch Kurzschlussschutz gesicherte220-240 Volt-Steckdose bereitzustellen;
(d) der Divital alle verborgenen Wasser-, Gas-, Strom-,Telefon- oder sonstigenLeitungen in der Nähe desSystems zu zeigen, obwohl die Divital zur Vermeidung der Beschädigungungenannter verdeckter Leitungen angemessene Sorgfalt walten lässt;
(e) im Falle der Abwesenheit des Kunden bei derDurchführung der Installation der Anlage,einen Vertreter zu bestellen, der befugt ist, die notwendigen Absprachenbezüglich der technischen Entscheidungen mit der Divital zu treffen und dieArbeiten abzunehmen; dem Kunden ist bekannt, dass die Installation der Anlagenur in Anwesenheit des Kunden oder eines von ihm bestellten Vertreters erfolgenkann.
Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Installation in Wände/ Decken gebohrt und / oder an diese technische Komponenten mit Spezialkleber angebracht werden können, und erklärt sich hiermit mit diesen Maßnahmeneinverstanden und (i) verzichtet auf Ansprüche wegen Beschädigungen der Wändeund / oder Decken gegen Divital und (ii) stellt Divital auf erstes Anfordernvon Ansprüchen Dritter, diediesbezüglich gegen Divital erhoben werden, frei.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlage und dietechnischen Anlagenkomponenten jederzeit in Übereinstimmung mit derBetriebsanleitung ordnungsgemäß verwendet werden.
Der Kunde ist für die Pflege eines aktuellen undvollständigen Alarmplans,insbesondere für die Bereitstellung der Kommunikationsdaten seines ambulantenPflegedienstes und zu verständigender Personen verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, alle vom System generiertenBenachrichtigungen und Ereignisse zu verfolgen und das System nach dem Auslösen eines Alarms zurückzusetzen.
Der Kunde erteilt Divital die Erlaubnis, die Einrichtungund den Anschluss der Anlage aus der Ferne (per Up- / Download -„Fernwartung“) zu überprüfen und gegebenenfalls die Einstellungen des Systems anzupassen, um die Qualitätder Serviceleistung ohne Einfluss auf die Verpflichtungen des Kundensicherzustellen.
Wenn der Kunde Änderungen in seinen Räumlichkeitenvornimmt, wie Renovierung oder Modernisierung, können sich die Systemanforderungenändern und die Funksignale gestört werden. Änderungen derTelekommunikationsanbieter oder Breitband/IP-Übertragungsabdeckung können sichauf die Systemfunktionalität auswirken. Wenn infolgedessen die Divital das System ändern oder reparieren muss, hat der Kunde hierfür die Kosten zutragen.
Der Kunde darf die Anlage und die Anlagenmodule undinsbesondere Bewegungsmelder, Sturzsensoren nicht mit Möbeln und / oder anderenGegenständen verdecken, um deren Funktionsfähigkeit nicht einzuschränken. Solltedies dennoch geschehen, kann eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durchDivital nicht gewährleistet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Divitallaufend über Gefahren, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken oder -probleme zuinformieren, die dem Kunden bekannt sind und von denen die Divital bei derBesichtigung der Räumlichkeiten im Zuge der Planung und Installation der Anlageerwartungsgemäß keine Kenntnis erlangen konnte.
Der Kunde hat im Fall einer mobilen Applikation sicherzustellen, dass die von der Divital zurVerfügung gestellte SIM - Karte nur zweckgemäß zur Übermittlung vonMitteilungen vom System an die Alarmzentrale genutzt wird und einemissbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Benutzer und registriertenKontakte, die mit dem System interagieren, über ihre Verpflichtungen zu informieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das System und die Dienstleistungen ordnungsgemäß genutztwerden.
Der Kunde ist für die Zahlung der Leistungsgebühren und anderer Kostenverpflichtet, die von Dritten für die Stromversorgung und alle mit dem System verbundenen Telefon-
/ Internetdienste berechnet werden, und stellt sicher, dassdas System ständig mit diesen Diensten verbunden ist, um den kontinuierlichenBetrieb des Systems zu gewährleisten und das automatische Herunterladen aktualisierter Softwaredurch Divital zu ermöglichen. Die Divital übernimmt keine Haftung für dieLeistungsfähigkeit und die Leistungen anderer Lieferanten, sowie einen dadurchetwa verursachten Verbindungsabbruch und dessen Folgen.
Der Kunde ist verpflichtet, stets sicherzustellen, dassalle Informationen, die der Divital mündlichoder schriftlich zur Verfügung gestelltwerden, in jeder Hinsicht wahr und richtigsind.
Zusätzlich gelten ggfls. die in den jeweils einbezogenenAnlagen dargelegten Pflichten des Kunden, um den ordnungsgemäßen Betrieb jederder vereinbarten Dienstleistungen zu ermöglichen.
Zudem verpflichtet sich der Kunde
(a) die in dem Objekt bei dem Kundeninstallierte Anlage und dietechnischen Komponenten unter Kontrolle zu halten,
(b) die Anlage und ihretechnischen Komponenten nicht zu manipulieren,zu demontieren, zu missbrauchen, zu vernachlässigen oder zu beschädigen,
(c) keine Etiketten von der Anlage undihren technischen Komponenten zu entfernen, zu manipulieren oderdurchzustreichen,
(d) Divital unverzüglich über Verlusteoder Schäden an Teilen der Ausrüstung zu informieren,
(e) die für den Notdiensteinsatzerforderlichen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen,wobei der Kunde die Gewähr für Richtigkeit und Übereinstimmung der zurVerfügung gestellten Schlüssel mit den dazugehörigen Schlössern übernimmt.
Im laufenden Vertragsverhältnis ist der Kunde ist demKunden untersagt, die Anlage und sämtliches Zubehör, dessen Eigentümer Divitalist, zu verschenken, zu entsorgen oder zu verkaufen und zu veräußern.
Um auf eine von Divital mit gesondertem Vertrag bereitgestellte Mobilanwendungen zuzugreifen, bietet Divital dem Kunden dieMöglichkeit der Erstellung eines individuellen Benutzernamens und einesindividuellen Passwortes ("Zugangscode"). Der Kunde ist verpflichtet,Maßnahmen zur Sicherung und Geheimhaltung seines Zugangscodes zu ergreifen.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Eingabe und/ oder Änderung der Daten einschließlich der Einweisung von Personen, die Nachrichten empfangenkönnen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dieKontaktdaten, sowie die von ihm angegebene registrierte Kontakte, immer korrektund aktuell sind. Divital hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit derInformationen zu überprüfen. Alle Kosten im Zusammenhang mit Fehlinformationen gehenzu Lasten des Kunden und können ihm in Rechnung gestellt werden.
Divital haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzungvorstehender Verpflichtungen resultieren.
Der Kunde haftet Divital für alle Verletzungen der von ihmin dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere für die Mitwirkungspflichten und sonstigen Pflichten des Kunden,insbes. gem. Ziff. 9.
Nach Installation der Divital - Anlage haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen füralle Schäden, die Divital durch Verlust, Diebstahl, Unterschlagung, Untergangoder Beschädigung (einschließlich Blitzschlag) von (Teilen) der Anlage entstehen. Wenn in diesem
Fall eine Reparaturund / oder ein Austauschvon (Teilen) der Anlage erforderlich wird, hat der Kunden hierfür die Kosten zu tragen.
Außerdem haftet der Kunde für Divital entstehende Schäden als Folge von:
(a) nicht genehmigten Reparaturen,nicht genehmigten Änderungen oder nicht genehmigten Erweiterungen der Anlage, die von jemand anderem alsDivital durchgeführt wurden,
(b) unvorsichtiger und / oder unsachgemäßer Verwendung oder Handhabung und / oder fehlerhafter und / oder unsachgemäßer Wartung derAnlage,
(c) Veränderungen von Umgebungsbedingungen nach Installation der Anlage.
Dabei haftet der Kunde nicht nur für eigenes Handeln,sondern auch von Tun von ihm beauftragter Personen sowie von Personen, denen erunberechtigten Zugriff auf die Anlagenicht verhindert hat.
Divital wird sich bemühen, die vertraglichen Leistungenordnungsgemäß zu erbringen und insbes. die ordnungsgemäße Funktion der Anlage wie vertraglich festgelegtsicherzustellen.
11.2.1 Divital haftet für Sach-und Rechtsmängel nach den Vorschriften des BürgerlichenGesetzbuches. Der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zumachen.
Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, stehen ihm dieweiteren Mängelrechte auf Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oderSchadensersatz zu. Im Einzelnen gelten die nachstehenden Regelungen.
11.2.2 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjährenin einem Jahr ab Abnahme.Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zuerzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person desöffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einUnternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichenoder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des AG wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung.
11.2.3 Die Verjährungsverkürzungen in Ziff. 11.2.2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Divital, ihresgesetzlichen Vertreters oder ihresErfüllungsgehilfen beruhen, sowiebei Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit.
11.2.4 Hat Divital nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schadenaufzukommen, der leichtfahrlässig verursacht wurde, so haftet Divital beschränkt: Die Haftung bestehtnur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kunde nach seinemInhalt und Zweck geradeauferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung desAuftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertraut und vertrauen darf.Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischenSchaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbareSchaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typische undvorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden indiesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
11.2.5 Die Parteien vereinbaren, dassDivital nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet,einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn undProduktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Warenfallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbartenSicherheitssystems. Der Kunde stellt
Divitaldaher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcherWaren entstehen.
11.2.6 Die vorstehenden Bestimmungengelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar).
11.2.7 Ausgeschlossen ist diepersönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen undBetriebsangehörigen von Divital für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeitverursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und denvorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 11.2.3 entsprechend.
11.2.8 Unabhängig von einem Verschulden von Divital bleibteine etwaige Haftungvon Divital bei arglistigemVerschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder einesBeschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Klarstellendwird festgehalten, dass die Leistungsbeschreibungen keineEigenschaftszusicherungen oder die Übernahme einer Garantie oder einesBeschaffungsrisikos durch Divital darstellen.
11.2.9 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
(a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei Divitalschriftlich geltend zu machen.
(b) Im Falle der Nachbesserung kann der Kunde für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablaufder Verjährungsfrist des ursprünglichen AuftragsSachmängel-ansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.
11.2.10 Haftung für sonstige Schäden
DieHaftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrunggenommen sind, ist ausgeschlossen.
Sonstige Ansprüchedes Kunden, die nicht in Ziff. 11.2.1 bis 11.2.9 geregelt sind,verjähren in der regelmäßigenVerjährungsfrist.
11.2.11 Die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden lässt im gesetzlich zulässigen Rahmen alle vorstehend geregelten Ansprüche desKunden entfallen. Ziff. 8.2.2, 5. Unterabsatz, bleibt unberührt.
11.2.12 Divital ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen dasFehlschlagen der Einrichtung und des Anschlussesder Anlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnenist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
11.2.13 Divital ist von jeglicherHaftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderenHandlung gegen die Anlage durch Dritte ergibt,sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können,und durch die die Anlage in derFolge ihren Zweck nicht erfüllenkann. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation,Sabotage oder eine andere Handlungstattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Anlage belegen,dass die Anlage vor der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlungordnungsgemäß funktioniert hat.
11.2.14 Divital haftet nicht fürnichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veralteteKontaktdaten verursacht werden.
11.2.15 Divital haftet nicht für Mängel imZusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kundenzum Senden von Nachrichten an und von derNotruf-und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einemDritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden,die bei der Implementierung der Dienstleistungen verwendet werden. Darüberhinaus ist Divital nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oderder (vorübergehenden) Unterbrechung solcher (Tele-)Kommunikationsdienste, dieDivital nicht zugeschrieben werden können.
11.2.16 Divital haftet ferner nicht fürein Tun oder Unterlassen des im Auftrag des Kunden alarmierten Dienstleisters sowie anderer Dritter (z. B. ambulanter Pflegedienst,
Rettungsdienst, Arzt, Angehörige, sonstige benannte Kontaktpersonen).
Wird festgestellt, dass Verbrauchsmaterial - wie z.B.Batterien - ersetzt werden muss, wird diesesan den Kunden gesendet. Der Kunde hat den Austausch selbst auf der Grundlage eines Bedienungsanleitung, die von Divitalzur Verfügung gestelltwird, durchzuführen. Hiervonsind die Batterien im Funkfinger ausgenommen.
Wenn ein Mitarbeiter auf Anweisung von Divital das Objektdes Kunden aufsuchen muss, geschieht dies zum vereinbarten Datum und zurvereinbarten Uhrzeit. Diese vereinbarungsgemäß erbrachten Leistungen werden demKunden zum jeweiligen Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt dafür,dass dem Mitarbeiter am Tag und zu der Zeit, zu der der Terminstattfindet, Zugang zum Objektgewährt wird. Eine Stornierung des Termins durch den Kunden muss mindestens 24(vierundzwanzig) Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail erfolgen,andernfalls hat der Kunde die unnötige Reisezeit nach dem geltenden Stundensatzsowie die vergeblichen Reisekosten, soweit angefallen, zu vergüten.
Nimmt der Kunde Systembetriebsleistungen von Divital inAnspruch, so ist für die Leistungserbringung und die Vergütung stets das Angebot von Divital maßgeblich.
Der Kunde ist verpflichtet, Divital jeden Schaden im Sinneder vorgenannten Haftungsbestimmungen unverzüglich in Textform mitzuteilen odervon Divital erfassen zu lassen, damitDivital so früh wie möglichinformiert wird und gemeinsam mit dem Kundenden Schaden mindern kann.
Divital nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Datendes Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kunden gemäßden Anweisungen des Kunden, denvertraglichen Regelungen und den anwendbaren Vorschriften zur Erreichung desVertragszwecks. Divital trifft alle geboteneninternen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten desKunden. Dem Kunden ist bekannt,dass die internetgestützte Übermittlung dieser Daten unterEinschaltung von Dritten (wie z. B. Internetprovider,Telekommunikationsanbieter) trotz Verschlüsselung der Daten das Risiko desZugriffs unbefugter Dritter birgt. Dies nimmt der Kunde über die Risikenbelehrt in Kauf und stellt Divital insofern von allen Ansprüchen frei.
Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die für das Vertragsverhältnis gilt. Ergänzend gelten die vom Kundenjeweils abgegebenen Einwilligungserklärungen.
Der Kunde ermächtigt Divital, seine personenbezogenen Datennach Einsatz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzugeben, das zu derselben Unternehmensgruppewie Divital gehört, und an andere Dritte, die für Divital den Vertragausführen. Gleiches gilt auch in Bezug auf vom Kunden benannte Dritte sowieRettungsdienste, Ärzte, ambulante Pflegedienste u. ä. bei Notfällen.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags erteiltder Kunde zudemsein Einverständnis (gemäß6.1. DSGVO), dass Divitaleinige Telefongespräche mit dem Kundenund / oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- undQualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde die Aufzeichnung ablehnen,unterbleibt die Aufzeichnung bzw.wird die Aufzeichnung gelöscht.
Jede Parteiist verpflichtet, alle Daten vertraulicher Art, gleich in welcher Form,die sie von der anderenPartei erhalten hat, Dritten gegenüber geheim zu halten.
Beide Parteienverpflichten sich, vertrauliche Informationen nur in dem für die Erfüllung erforderlichen oder nach demVertrag zulässigen Umfang offen zu legen.
Als vertrauliche Informationen einer Parteigelten keine Informationen, die:
(a) nicht durch ein Handelnoder ein Unterlassen der anderen Parteiöffentlich sind oder werden;
(b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitzder anderen Parteibefanden und von deranderen Partei weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erlangtwurden;
(c) der anderen Partei von einemDritten rechtmäßig ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt werden;
oder
(d) von der anderenPartei unabhängig entwickelt werden.
Die Parteienkönnen ohne Verletzung ihrer Pflichten zur vertraulichen Behandlung von Informationen nach dieser Vorschrift vertraulicheInformationen
(a) an Personen weitergeben, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,
(b) in Gerichtsverfahren offenlegen,die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben,
oder
c) gegenüber einer Behörde offenzulegen, sofern damit eine gesetzliche Pflichterfüllt wird.
Ohne vorherige Einwilligung von Divital in Textform, ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte und Pflichtenaus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
Insbesondere haftet der Kunde für seine Verpflichtungen aus dem Vertragauch im Falle eines Umzugs.Wenn der Kunde in ein anderes Objekt umzieht, ist dies Divital in Textformmindestens einen 1 (einen) Monat im Voraus mitzuteilen.
Wenn der Kunde in ein anderes Objekt umzieht, wird derVertrag unverändert fortgesetzt, es sei denn, dies ist insbesondere austatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich(z.B., weil Divital die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in dem neue Objekterbringen kann). In diesem Fall sind der Kunde und Divital berechtigt, gem. Ziff. 5 zu kündigen.
Zieht der Kunde in ein anderes Objektum und kann der Vertragfortgesetzt werden, wird Divitaldie Anlage dort installieren und inBetrieb nehmen. Divital ist berechtigt, die mit dem Umzug verbundenen Kostenvom Kunden zu verlangen.
Für den Fall, dass der Kunde umzieht, kann er gegen Zahlung einer Servicegebühr den „Divital
- Umzugs - Service“ in Anspruch nehmen. Durch diesen wirdDivital beauftragt, die Deinstallation der Alarmanlage und die Neuinstallationder Alarmanlage am neuen Wohnsitz durchzuführen. Dies gilt nur für einen Umzugin ein von Divital betreutes Gebiet innerhalb Deutschlands.
Der Kunde ermächtigt Divital ausdrücklich, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichtenganz oder teilweise abzutreten und auf Dritte zu übertragen, sofern diegegenüber dem Kunden eingegangenen Pflichten nicht beeinträchtigt werden unddie Übertragung dem Kunden in Textform mitgeteilt wurde. Insbesondere kannDivital diejenigen Forderungen an Dritte abtreten oder verkaufen, die sich aus den zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem Kundenfälligen und durchsetzbaren Rechnungsbeträgen ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, in diesem Fall an der Übertragung angemessen mitzuwirken.
Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,ist er, außer im Falle einer Rechtsnachfolgenach dem Gesetz, berechtigt,den Vertrag während eines Zeitraums von 30 (dreißig) Kalendertagen ab Mitteilung der Übertragung ohneNachteile zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der vorgenannten Frist,gilt dies als Einverständnis des Kunden mit der Übertragung. Soweit der Kunde keinVerbraucher ist, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 30(dreißig) Kalendertagen ab Bekanntgabe der Übertragung zu kündigen, wenn dieÜbertragung berechtigte Interessen des Kunden beeinträchtigt.
Keine Partei ist der anderen gegenüber haftbar oderverantwortlich für Versäumnisse oder Einschränkungen oder Verzögerungen bei derErfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies auf Ereignisse in Deutschlandzurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z.B. (ohneEinschränkung):
(a) Ausfall der Stromversorgung oder eines Mobilfunknetzes
(b) Ausfall von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzen
(c) Versagen von Transportdiensten
(d) Arbeitskonflikte
(d) extreme Wetterbedingungen
(e) Brand
(f) Explosion
(g) Elementarschadensereignisse (wie z. B. Überschwemmungen, Erdbeben u. ä.)
(h) Unruhen und Kriegsereignisse
(i) Pandemien.
Divital steht es frei, auch für andere Kunden als demjeweiligen Vertragspartner in gleicher oder ähnlicher Weise tätig zu werden. Der Kunde genießt insofern keinen Konkurrenzschutz.
Der Kunde wird es unterlassen, während der Vertragslaufzeit dritte Anbieter mit Leistungen zu beauftragen, die den in dem Vertragmit Divital geregelten ähneln. Der Kunde ist nicht berechtigt, von Divitalinstallierte Geräte und sonstige Hardware etc. selbst zu nutzen oder derenNutzung dritten Anbietern von Leistungen, die den Vertragsleistungen ähneln, zuermöglichen.
Zudem wird der Kunde eines Anlageninstallations- und Betriebsvertragsdas in seiner Kraft stehende rechtlichwie faktisch tun, um auszuschließen, dass Mieter / Nutzer / Patienten,die in dem Objekt wohnen, in dem die Divital -Anlage installiert worden ist, Leistungen,die den von Divital erbrachten Leistungen ähneln, von dritten Anbietern beziehen. Er wird alles tun, um alle Mieter / Nutzer / Patienten, die im Objektwohnen, bzw. deren Wohnungen an dieAnlage der Divital anzubinden.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der BundesrepublikDeutschland. Unbeschadet zwingender Kollisionsnormen findet das Übereinkommender Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) keineAnwendung.
Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenwird Divital den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. SoweitÄnderungen nicht wesentliche Vertragsbestimmungen betreffen, gilt dieZustimmung des Kunden zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alserteilt, sofern er der Änderung nicht binnen 2 (zwei) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Divital verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligenÄnderungen ausdrücklich unter Zusendung der geänderten AllgemeinenGeschäftsbedingungen und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchshinzuweisen.
Der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er alle Informationen über die Funktionalitäten der Divital - Anlage füreine ordnungsgemäße Nutzung erhalten und verstanden hat und akzeptiertausdrücklich alle Klauseln des Vertrages sowie die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, werden alleStreitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben können, durch die zuständigenGerichte in Düsseldorf entschieden.